Ortskernsanierung

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07.10.2013

Ausgleichsbetrag für die Ortskernsanierung festgelegt

Auf der Grundlage eines Gutachtens des Gutachterausschusses des Kreises vom 22.08.2013 legte der Ortsgemeinderat den Ausgleichsbetrag für die Ortskernsanierung fest. Untergliedert in mehrere Zonen wurden unterschiedliche Anfangs- und Endwerte in Anhängigkeit der sanierungsbedingten Einflüsse festgestellt. In der Otto-Conrad-Straße und Am Bach (Zone 7350) wurde die Wertsteigerung für 3 Grundstücke mit 1,70 Euro je m2 ermittelt. In der Hauptstraße (Zone 7250) würde nach einem verkehrsberuhigten Umbau für 6 Grundstücke 1,48 Euro je m2 anfallen. Von den im Sanierungsgebiet liegenden 81 Grundstücken wurden bei 9 (11%) sanierungsbedingte Wertsteigerungen aufgrund der beabsichtigten bzw. bereits realisierten Maßnahmen festgestellt. Beim Rest fällt nach derzeitigem Planungsstand kein Ausgleichsbetrag an. Auf die Grundstückseigentümer kommen keinerlei Forderungen (Kosten) aufgrund der Maßnahmen wie z. B. Dorfplatzumgestaltung und Kreisel zu.

Das Gutachten kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.

- Gutachten zonale Einteilung
- Anlage 1 - Liegenschaftskarte mit Umring
- Anlage 2 - Bodenrichtwerte ab 2006
- Anlage 3 - Anfangswert
- Anlage 4 - Niedersachsen
- Anlage 5 - Komponentenverfahren
- Anlage 6 - Fotos
- Anlage 7
- Anlage 8 - Liegenschaftskarte 1 mit Neuen BRWZ kl.

Kosten- und Finazierungsübersicht

vom 02.03.2015

Flyer Ortskernsarnierung

Daten - Förderung - Verfahren

Vorbereitende Untersuchungen

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